Energieausweis

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Für den Verkauf einer Immobilie
  • Für eine Neuvermietung
  • Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden (ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude).

Notwendigkeit eines Energieausweises beim Hausverkauf

Bei jedem Hausverkauf ist der Energieausweis gesetzliche Vorschrift! Wir  verraten Ihnen, welche Dokumente Sie brauchen, wie Sie Ihren Energieausweis bekommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Der Energiepass sorgt für Kostentransparenz und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden,  sowohl für die Eigentümer als auch für die Nutzer einer Immobilie. 

Er liefert den Eigentümern, Kaufinteressenten und Mietern Informationen zum energetischen Zustand der Immobilien und zeigt auf, wo Sanierungen und Modernisierungen erfolgen sollten, um den Energieverbrauch zu senken. 

Er informiert Verbraucher, Kaufinteressenten, Mieter über die Energiemenge, die in einem Gebäude pro Quadratmeter genutzter Fläche in einem Jahr verbraucht wird (Energieverbrauchskennwert in kWh/m²a).

Er wird durch vom Gesetzgeber für jedes Wohngebäude und zahlreiche Nicht-Wohngebäude gefordert. In Deutschland wird die Richtlinie durch die Energieeinsparverordnungen umgesetzt.

Rechtliche Vorgaben:

Bereits seit der Energieeinsparverordnung 2007, ist der Energieausweis oder auch Energiepass zwingende Voraussetzung für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag.

Kein Verzicht auf den Energieausweis möglich:

Anders als noch bei der vorherigen Energiesparverordnung kann grundsätzlich nicht auf den Energieausweis verzichtet werden – auch nicht bei gegenseitigem Einvernehmen beider Parteien.

In diesen Fällen ist nach EnEV §16 ein Energieausweis notwendig:

  • wenn ein Gebäude neu errichtet wird,
  • wenn die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird,
  • wenn am Gebäude Türen, Fenster und Verglasungen ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden,
  • wenn Mauerwerk ersetzt, erneuert, verschalt oder gedämmt wird,
  • wenn Vorhangfassaden gesetzt oder verändert werden,
  • wenn Dächer ersetzt, erneuert, modernisiert oder innen/außen verschalt werden,
  • bei neuem Eigentümer,
  • bei Wechsel in Mieter-, Pacht- und Leasingverhältnissen,
  • bei Behörden und Gebäuden für öffentliche Dienstleistungen über 1.000 m². 

Ausnahmen:

Ausnahmen bestehen für Gebäude (unter 50 m²) und Baudenkmäler.

Wir zeigen Ihnen die geschätzten Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in den entsprechenden Energieeffizienzklassen.

Der Energieausweis umfasst:

  • die Art des Energieausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert)
  • den jeweiligen Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert
  • die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei Wohngebäuden: das Baujahr und die Energieeffizienzklasse
  •  

Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert – die Unterschiede

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die beide rechtsgültig sind: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Unterschiede sowie ihre Vor- und Nachteile bestehen vor allem in der Ermittlung der Energiekennzahlen.

Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie inzwischen zur Vorschrift geworden.

Energiebedarfsausweis:

Der Energiebedarf des Gebäudes wird mithilfe einerBeachtung aller Baumaterialien, Fenster, Türen sowie der einbauten Haustechnik errechnet. Der so ermittelte Wert ist unabhängig von dem tatsächlichen Energiebedarf im Falle einer Nutzung und lässt sich für alle Wohngebäude und bestimmte Nichtwohngebäude erstellen.

Das Nutzerverhalten ist ausgeschlossen.

Es ergibt sich eine höhere Rechtssicherheit für alte und neue Nutzer zeitaufwendig in der Erstellung, da die Maße aller Wände, Fenster und Türen erfasst werden müssen.

Vollständige Unterlagen und/oder ein Vor-Ort-Besuch sind notwendig.

Besondere Anforderungen für Nicht-Wohngebäude:

Für viele Nicht-Wohngebäude gelten besondere Anforderungen. Maßgeblich ist hier die DIN 18599, die festlegt, dass alle öffentlich, gewerblich und industriell genutzten Gebäude ein vollständiges energetisches Modell aller Bauteile sowie der Gebäudetechnik aufweisen müssen.

Energieverbrauchsausweis:

Der Energieverbrauchsausweis dagegen basiert auf den Angaben der tatsächlichen Nutzung eines Gebäudes:

Anhand der Nachweise über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre sowie den Gebäudeabmessungen wird hier der durchschnittliche Energieverbrauchswert des Gebäudes erstellt.

  • Der Bedarfsausweis ist einfach und preiswert zu erstellen
  • Die Ausweise sind nur schwer vergleichbar
  • Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude bis vier Wohneinheiten

Getrennte Energieausweise:

Bei einer gemischten Nutzung eines Objektes werden zwei getrennte Energieausweise nötig – einer für die bewohnte Fläche und einer für die öffentlich, gewerblich oder industriell genutzten Räume des Gebäudes.

Nötige Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises:

Je nachdem, ob Sie einen Energie-Bedarfsausweis erstellen lassen oder die Energie-Verbrauchswerte ermitteln wollen, benötigen Sie jeweils spezielle Unterlagen.

Unterlagen für den Energie-Bedarfsausweis:

  • Bauzeichnungen aus der Baubeschreibung, Grundrisse und Schnitte aller Etagen, Ansichten.
    • Nachweis über die Wohnfläche.
    • Lageplan zur Bestimmung der Himmelsrichtung des Gebäudes.
    • Bemaßung aller Fenster und Türen
    • Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle, d. h. alle Bauteile, die die beheizte von der unbeheizten Zone trennen (Wände, Dach, Fenster, Türen, Böden)
    • Unterlagen zur eingebauten Anlagentechnik (Lüftung, Heizung)

Unterlagen für den Energieverbrauchsausweis:

  • Bauzeichnungen aus der Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitt und Ansichten
    • Nachweis über die Wohnfläche
    • Lageplan zur Bestimmung der Himmelsrichtung des Gebäudes.
    • Unterlagen der Anlagentechnik/optional Schornsteinfegerprotokoll für die Wärme- und Warmwasserversorgung
    • Nachweis des Öl- oder Gasverbrauchs der letzten 3 Jahre (Abrechnungen des Energieversorgers)

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, regelt die EnEV genau, welche Qualifikationen notwendig sind, um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen. Voraussetzung für die Qualifikation sind entweder ein Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen während des Studiums oder zweijährige Berufserfahrung sowie eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen.

Folgende Personengruppen dürfen Energieausweise erstellen:

  • Architekten, Innenarchitekten
  • Bauingenieure oder Bautechniker
  • Gebäudeenergieberater im Handwerk
  • Ausgebildete Energieberater
  • Schornsteinfeger, Maschinenbauer oder Elektrotechniker mit entsprechender Fortbildung.

Ein  verbrauchsorientierter Energiepass immer preisgünstiger als die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.

Die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis betragen:

  • zwischen 300 und 800 Euro Honorar, bei großen Gebäuden mehr.
  • für einen verbrauchsorientierten Energieausweis liegen die Kosten zwischenbei 200 bis 500 Euro Honorar pro Gebäude
  • Der Energiepass gilt 10 Jahre und für alle Wohnungen eines Hauses.